ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN BIDJES LIMITED

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Englische Fassung (pdf)

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

1.1Bidjes: Bidjes Limited ist der Anwender dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird in der Folge „Bidjes” genannt.
1.2(Potentieller) Käufer: (Potentieller) Käufer ist jede Person, an die wir unsere Angebote richten und die gleichzeitig der Geschäftspartner von Bidjes ist.
1.3Verbraucher: ein Geschäftspartner, der eine natürliche Person ist und nicht berufsmäßig oder im Rahmen des Betreibens eines Unternehmens handelt.
1.4Produkt: als „Produkt“ gelten alle Produkte, die unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer geliefert werden, sowie alle Arbeiten und Dienste, die wir für den Geschäftspartner ausführen bzw. leisten.
1.5Versteigerung: der öffentliche Verkauf von Produkten.
1.6Gebot: ein von einem (potentiellen) Käufer für ein Produkt gebotener Betrag.
1.7Kaufsumme: der Betrag des höchsten Gebots.

Artikel 2 Anwendung

2.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf all unsere Angebote und Verträge Anwendung, sowie auf alle aus Verträgen aufkommenden oder damit im Zusammenhang stehenden Abkommen, und auf alle Rechtsgeschäfte und Lieferungen durch Bidjes, sowie auf die künftig mit Bidjes einzugehenden Rechtsverhältnisse.
2.2Abweichungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Bidjes nur verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.
2.3Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein sollte(n) oder aufgehoben werden sollte(n), so bleibt (bleiben) die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der zwischen dem (potentiellen) Käufer und Bidjes abgeschlossene Vertrag, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, uneingeschränkt gültig.

Artikel 3 Personalien

3.1Der (potentielle) Käufer trägt sich, ehe er an der Versteigerung teilnimmt, auf der Website von Bidjes ein, indem er einen Account erstellt. Der (potentielle) Käufer ist für die einwandfreie Eintragung der Daten verantwortlich. Bei falscher Angabe der Personalien ist der (potentielle) Käufer dafür verantwortlich, dass diese Daten über den auf der Website von Bidjes enthaltenen Link „Mein Account“ berichtigt werden.
3.2Bidjes ist für die Verarbeitung der Personalien gemäß den gesetzlichen Vorschriften und auf ordnungsgemäße und sorgfältige Art und Weise zuständig. Die Personalien werden einzig im Rahmen der Ausführung des abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Vertrages zwischen dem (potentiellen) Käufer und Bidjes verarbeitet, es sei denn, der (potentielle) Käufer hat sich damit einverstanden erklärt, dass die Personalien auch für Marketingzwecke benutzt werden.
3.3Bidjes wird passende technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um letztendlich die Personalien vor Verlust oder vor irgendeiner Art der unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen.
3.4Wenn Bidjes Informationen vom (potentiellen) Käufer oder von Dritten erhält, bezüglich derer Bidjes weiß oder angemessenerweise hätte wissen können, dass diese vertraulich zu behandeln sind, wird Bidjes ordnungsgemäße Maßnahmen ergreifen, um diese Vertraulichkeit zu gewährleisten. Sofern möglich wird Bidjes mitteilen, inwiefern mit dem Versand und/oder Eingang von Informationen besondere Risiken für die Gewährleistung der Vertraulichkeit verbunden sind.

Artikel 4 Gebote und Versteigerungsbedingungen

4.1Die Produkte, die versteigert werden sollen, werden auf der Website von Bidjes mit Informationstexten und unter Angabe des ursprünglichen Marktpreises gezeigt.
4.2Der (potentielle) Käufer kauft auf der Website von Bidjes Gebotsguthaben. Ein Gebotsguthaben für die Abgabe eines Gebots auf der Website kostet maximal € 1,50. Der (potentielle) Käufer reicht bei jedem Gebot ein Gebotsguthaben ein und erhöht damit das gesamte Gebot für ein Produkt um 1 Eurocent.
4.3(Potentielle) Käufer können auf unterschiedliche Art und Weise bieten. Gebote können durch das Anklicken der entsprechenden Taste abgegeben worden oder über SMS. Nachdem ein Gebot abgegeben wurde, wird dies auf das gekaufte Gebotsguthaben in Abzug gebracht. Für jedes Gebot werden Servicegebühren von maximal € 1,50 berechnet.
4.4Ein Gebot gilt sobald dies bei Bidjes eingegangen und innerhalb der vorgegebenen Schließungszeit für die betreffende Versteigerung registriert wurde.
4.5(Potentielle) Käufer können auf mehrere aktuelle Versteigerungen bieten, bis diese schließen. Die Zeit bis wann geboten werden kann, wird pro Produkt auf der Website von Bidjes erwähnt. Bei jedem neuen Gebot wird die restliche Gebotszeit der Versteigerung verlängert, wie bei jeder einzelnen Versteigerung angegeben werden wird. Die Versteigerung endet, wenn die restliche Gebotszeit abgelaufen ist. Der Teilnehmer, der das letzte Gebot abgegeben hat, bekommt eine Kaufoption für das Produkt, für den der (potentielle) Käufer geboten hat. Der letzte Bieter wird anhand der Daten, die von Bidjes verarbeitet wurden, ermittelt. Diese Entscheidung ist endgültig und unwiderruflich.
4.6Der (potentielle) Käufer mit dem letzten Gebot erhält innerhalb von 24 Stunden eine E-Mail mit der Kaufoption und der dabei angegebenen Kaufsumme inklusive MwSt. und eventuelle Lieferkosten des Produktes und die Art und Weise, wie er innerhalb einer Frist von 24 Stunden die Kaufoption geltend machen kann. Der (potentielle) Käufer muss, wenn er die Kaufoption nutzen möchten, zu „Mein Account“ gehen, wo er durch Anklicken der Taste „Bestätigung“ die Kaufoption akzeptiert. Nach dieser Bestätigung gilt der Kaufvertrag zwischen Bidjes und dem Käufer für abgeschlossen.
4.7Nach Abschluss des Kaufvertrages ist Bidjes für den Versand der Rechnung an den Käufer zuständig.

Artikel 5 Zahlung

5.1Sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde, hat die Zahlung durch den letztendlichen Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zu erfolgen. Diese Frist gilt als endgültig. Wird diese vom Käufer nicht eingehalten, so ist er in Verzug.

Artikel 6 Lieferung

6.1Die Produkte werden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erhalt der Kaufsumme geliefert. Diese Lieferfrist oder eventuelle angegebene Lieferzeiten sind nie endgültig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde.

Artikel 7 Änderungen

7.1Sollten während der Erfüllung des Vertrages Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Erfüllung davon behindern (zu behindern drohen), so werden nach gemeinsamer Beratung die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine ungehinderte Erfüllung des Vertrages zu gewährleisten.

Artikel 8 Ersatzlieferungen

8.1Wenn Bidjes durch Umstände gezwungen ist, Sachen zu liefern, die von demjenigen was vereinbart wurde, abweichen, ist Bidjes dazu berechtigt, vorausgesetzt die betreffenden Änderungen stellen keine Verschlechterung dar.
8.2Die Lieferung von alternativen, jedoch mindestens gleichwertigen Sachen berechtigt den Geschäftspartner nicht zu irgendwelcher Schadensersatzforderung und/oder zur Auflösung des Vertrages oder zum Aufschub seiner Verpflichtungen Bidjes gegenüber.

Artikel 9 Aufschub und Zurückbehaltungsrecht

9.1Bidjes ist berechtigt, die Leistung aufzuschieben wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllt oder wenn Bidjes Kenntnis davon bekommen hat, dass es Umstände gibt, aufgrund derer Bidjes guten Grund hat, zu befürchten, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, außer abweichenden, zwingend rechtlichen Bestimmungen.
9.2Wenn der Käufer – trotz schriftlicher Mahnung, welche eine nachträgliche Zahlungsfrist von 7 Tagen enthält – seine Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht erfüllt, kann Bidjes das Zurückbehaltungsrecht bezüglich aller Sachen und Gelder von Bidjes, auf welche sich die Erfüllung des Vertrages bezieht, geltend machen.

Artikel 10 Höhere Gewalt

10.1Wenn die Erfüllung des Vertrages durch Höhere Gewalt verzögert oder verhindert wird, sind sowohl Bidjes als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag schriftlich aufzulösen, ohne dass die andere Partei dem irgendeinen Anspruch auf Schadensersatz entnehmen kann, außer wenn Bidjes infolge dieser Auflösung ein Vorteil zufallen sollte, der Bidjes bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages nicht zugefallen wäre.
10.2Als Höhere Gewalt gilt jeder Umstand, der ohne Einfluss von Bidjes entstanden ist, wodurch die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages verhindert wird. Als Umstände, die auf solch Höhere Gewalt zurückzuführen sind, gelten in jedem Falle: Verlust, Beschädigung und/oder Verzögerung während eines Transports, extrem hoher Arbeitsaufall wegen Krankheit und wilde Streiks des Personals, Aktionen/Maßnahmen bei der Zollbehörde, (vorübergehende) Absperrung bestimmter geographischer Gebiete, Feuer und sonstige Störungen im Unternehmen von Bidjes oder bei Lieferanten von Bidjes und nationale Katastrophen.

Artikel 11 Haftung

11.1Bidjes haftet nicht für Korrektur- oder Schreibfehler auf Produkten und auch nicht für den Verlust von Daten des Benutzers oder für die Verformung oder den Nichteingang von Produkten.
11.2Bidjes haftet nie für direkten und indirekten Schaden, es sei denn, es handelt sich um Absicht oder grobes Verschulden seitens einer oder mehrerer, der Geschäftsführung angehörender Führungskraft bzw. –kräfte.
11.3Bidjes haftet nie für eventuelle Störungen auf der Website von Bidjes. Bidjes behält sich das Recht vor, Datum und Zeit der Beendigung der Versteigerung nach einer unerwarteten Störung aufzuschieben, inklusive jedoch nicht ausschließlich Störungen in der Internetverbindung mit dem Server, Hacken, Serviceunterbrechungen beim Provider oder Höherer Gewalt. Bidjes haftet somit nicht für eine eventuelle Überlastung der Website und für die Konsequenzen davon. Bidjes haftet nie für Schaden oder Mängel an Computerapparatur Dritter und/oder Programme, welche die Teilnahme an der Versteigerung von Bidjes beeinflussen. Bidjes haftet nicht für Änderungen in der Gesetzgebung, welche die Versteigerung und die Ausführung davon beeinflussen.
11.4Bidjes haftet nie für technische Fehler, die von Dritten, die Zahlungsdienste liefern, verursacht wurden, oder für das Fehlschlagen einer Transaktion des Kunden. Der (potentielle) Käufer ist verpflichtet, Bidjes Transaktionsfehler zu melden, damit Bidjes sich um eine eventuelle Lösung bemühen kann.

Artikel 12 Gewährleistung

12.1Der Käufer leistet Bidjes für jeden Schaden, der ein Dritter infolge der Benutzung der Produkte, die Bidjes dem Käufer geliefert hat, erleidet, Gewähr.

Artikel 13 Reklamationen und Garantien

13.1Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt, sobald er dies erhalten hat, zu prüfen und festzustellen, ob das Produkt in Ordnung ist.
13.2Die Lieferanten von Bidjes sind für die Lieferung der Produkte mit Garantien verantwortlich. Bidjes ist kein Wiederverkäufer der Produkte, die versteigert werden, und haftet somit nicht für Garantien und Reklamationen. Bei Reklamations- und Garantie-Angelegenheiten verweist Bidjes den Käufer an den Wiederverkäufer. Bidjes ist dafür verantwortlich, dass die beiden Parteien miteinander in Kontakt kommen.

Artikel 14 Auflösung

14.1Wenn der Käufer trotz Mahnungen, in denen ihm die Möglichkeit geboten wird, innerhalb einer angemessenen Frist nachträglich seine Verpflichtungen zu erfüllen, irgendeine Zahlungsverpflichtung, die aus einem mit Bidjes abgeschlossenen Vertrag hervorgeht, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, oder im Falle eines (Antrags auf) gerichtlichen Zahlungsaufschub(s), eines Konkurs, einer Vormundschaftsstellung oder Aufhebung des Unternehmens des Käufers, ist Bidjes berechtigt, ohne gerichtliche Intervention und ohne Inverzugsetzung einzig durch eine schriftliche Erklärung den Vertrag oder einen Teil davon aufzulösen.
14.2Durch die Auflösung werden gegenseitige Forderungen sofort fällig. Der Käufer haftet für den von Bidjes erlittenen Schaden unter anderem bestehend aus Zinsen, Gewinnausfall und Transportkosten.

Artikel 15 Schlussbestimmungen

15.1Der Käufer hat Bidjes ständig über die aktuellen Adressdaten des Käufers zu informieren und hat Bidjes sofort von Änderungen dieser genannten Daten in Kenntnis zu setzen. Schriftliche Mitteilungen an Bidjes sind an die nachstehende Adresse zu richten:
Bidjes Ltd.
178 Church Road
Hove, East Sussex
BN3 2DJ
Vereinigtes Königreich
15.2Auf alle Verträge, auf welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, findet das englische Recht Anwendung.
15.3Alle Differenzen, die im Zusammenhang mit Angeboten und Verträgen, einerlei deren Bezeichnung entstehen sollten, werden unter Ausschluss aller sonstiger Gerichte dem Zuständigen Richter in England vorgelegt.
15.4Wenn Bidjes eine andere als die englische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen benutzt und es zwischen der anderen und der englischen Fassung Differenzen geben sollte, gilt ausschließlich die englische Fassung und ist diese für die Deutung der Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entscheidend.